Auskunft zu Eigentum und Widmungsstatus der Stegesiedlung
Lars Bocian (MdA, CDU Pankow) hat der Initiative eine Auskunft des Bezirksamts zu den Eigentumsverhältnissen und dem Widmungsstatus der Wege in der Stegesiedlung übermittelt.
Widmungsstatus
Alle Verkehrswege in der Stegesiedlung (OT Niederschönhausen) sind gewidmetes Straßenland.
Eigentumsverhältnisse
Land Berlin
Gesamte nordwestliche Begrenzung der Stegesiedlung:
- Waldsteg (gesamte Länge): Teilflächen FS 405, Flur 145 und FS 150, Flur 151 Gemarkung Pankow – Land Berlin, Fachvermögen Tief SGA
- Germanenstraße (im Anschlussbereich zum Vereinssteg): Teilfläche FS 95, Flur 151 Gemarkung Pankow – Land Berlin, Fachvermögen Tief SGA
Innerhalb der Stegesiedlung:
Vereinzelte Flurstücke stehen im Fachvermögen Tief des SGA (LGV 83421):
- Genossenschaftssteg 2× am Anschluss an Waldsteg
- Friedenssteg Ecke Genossenschaftssteg
- Vor Genossenschaftssteg 36 und 38
- Vor Mittelsteg 5, 7, 10, 11A
- Mittelsteg vor/zwischen 26 und 38A
Privateigentum
Vereinssteg, Mittelsteg, Neuer Steg, Kreuzsteg, Feldsteg, Genossenschaftssteg, Friedenssteg.
Die als Straßenland gewidmeten Flächen sind jeweils Teilflächen der an der Straße anliegenden Privateigentümer — und zwar so, dass jedem Anlieger der vor seinem Grundstück liegende Straßenabschnitt (i. d. R. bis zur Straßenmitte) als Eigentum gehört bzw. Teil seines Grundstückes ist, soweit nicht an wenigen vereinzelten Straßenabschnitten Landeseigentum besteht. Die Widmung liegt stets auf der als Straße ausgebauten Teilfläche des jeweiligen Grundstücks.
Fazit des Bezirksamts
Land Berlin ist Straßenbaulastträger aller Straßen in der Stegesiedlung.
Da ungeachtet der Eigentumsverhältnisse aufgrund der Widmung das Berliner Straßengesetz (BerStrG) für dieses Privatstraßennetz gilt, können die BWB Abwasserleitungen in den als Straßenland gewidmeten Bereichen verlegen.
Ergänzend wurde auf ein Urteil des VG Berlin vom 15.03.2018 zur Erschließungssituation in der Stegesiedlung hingewiesen: https://openjur.de/u/2251320.html